Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Diese Vertragsbedingungen gelten für sämtliche anzufertigende Tätowierungen von der Tätowiererin Anne Schwarte.

2. Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen zur Erstellung einer Tätowierung gelten immer und ausschließlich zwischen der beauftragten Tätowiererin persönlich und der Kundin bzw. dem Kunden.

3. Kinder werden nicht tätowiert. Es werden ausschließlich Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres tätowiert.

Tätowierungen auf Händen oder Hals werden erst ab Vollendung des 21. Lebensjahres vorgenommen; Gesichtstattoos werden generell nicht gestochen.

4. Die Kundin bzw. der Kunde leistet mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung eine Servicepauschale. Die Servicepauschale dient sowohl zur Fixierung des Tattootermins als auch zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung.

Eine Rückerstattung der Servicepauschale ist nur gegen eine Stornogebühr/ Aufwandspauschale von 25%, 12 Monate nach dem unsprünglichen Termin möglich, sofern der Termin nicht statt gefunden hat. Die Servicpauschale verfällt, wenn in einem kürzeren Vorlauf als 48 Stunden vor dem Termin abgesagt wird, nicht erschienen wird, bereits ein Entwurf erstellt wurde oder die Kundin bzw. der Kunde in einem nicht annehmbaren Zustand zum Termin erscheint.

Soweit die Terminabsage nach der Fertigung eines Entwurfs erfolgt, hat die Kundin bzw. der Kunde keinen Anspruch auf eine Überlassung der Entwurfszeichnung.

Dies dient der Sicherung der Urheberrechte des jeweiligen Tätowierers.

Die Servicepauschale wird mit dem später zu entrichtenden Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Erfolgt eine Bezahlung in mehreren Terminen, so wird die Servicepauschale mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.

Im Falle einer Terminabsage durch die Kundin bzw. den Kunden aufgrund von Umständen, die sie bzw. er nicht zu vertreten hat, hat diese bzw. dieser nach erneutem leister einer Servicepauschale Anspruch auf die Vereinbarung jeweils eines Ersatztermins.

Im Falle der Vereinbarung eines solchen hat die Kundin bzw. der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der geleisteten Servicepauschale.

Erfolgt die Terminabsage aufgrund von Umständen die die Kundin bzw. der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen des jeweiligen Tätowierers.

Ein Recht auf bevorzugte Behandlung bei der Vergabe eines Ersatztermins besteht nicht.

In Fällen einer Terminabsage durch die Tätowiererin wird ein Ersatztermin vereinbart, welcher zum frühestmöglichen Zeitpunkt stattzufinden hat.

Sollte eine Terminabsage durch die jeweilige Tätowiererin daran scheitern, dass diese aufgrund nicht mitgeteilter Kontaktdaten der Kundin bzw. des Kunden selbigen nicht oder nur mit unzumutbarem Aufwand erreichen kann, so gilt der Terminausfall als von der Kundin bzw. dem Kunden verschuldete Terminabsage ihrerseits bzw. seinerseits.

Eine durch die Kundin bzw. den Kunden gewünschte Motivänderung innerhalb von 48 Stunden vor dem vereinbarten Tattootermin gilt als nicht rechtzeitige Absage desselben, welche die Kundin bzw. der Kunde zu vertreten hat.

Die Durchführung eines jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass die Kundin bzw. der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung einer Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere

  • Alkohol- oder Betäubungsmittelintoxikation,
  • Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
  • Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika,
  • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
  • Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstiger Tätowiermittel,
  • Ein für die Tätowiererin unzumutbarer hygienischer Zustand des Kunden,
  • Ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht,
  • Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin
  • Respektloses und grenzüberschreitendes Verhalten der Kundin bzw. des Kunden

Dasselbe gilt, wenn die Kundin bzw. der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt.

Die Kundin bzw. der Kunde hat vor jeder Behandlung eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben und dabei ihre bzw. seine Identität durch geeignete Dokumente nachzuweisen. Unterlässt sie bzw. er dieses oder ist sie bzw. er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten der Kundin bzw. des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch die Kundin bzw. den Kunden aufgrund von Umständen, die die Kundin bzw. der Kunde zu vertreten hat.

5. Es finden ausschließlich Tages- und Halbtagestermine statt.

Pro Termin wird – unabhängig von dessen Dauer und Fertigstellung – ein pauschaler Tagessatz oder Halbtagessatz vereinbart.

Soweit mit der Kundin bzw. dem Kunden eine Tagespauschale vereinbart wurde, liegt diese eine reine Arbeitszeit von sechs Stunden zugrunde. Bricht die Kundin bzw. der Kunde die Tagessitzung vorzeitig ab, so hat die Kundin bzw. der Kunde keinen Anspruch auf eine Reduzierung des vereinbarten Tagessatzes.

Soweit mit der Kundin bzw. dem Kunden eine Halbtagespauschale vereinbart wurde, liegt diese eine reine Arbeitszeit von drei Stunden zugrunde. Bricht die Kundin bzw. der Kunde die Tagessitzung vorzeitig ab, so hat die Kundin bzw. der Kunde keinen Anspruch auf eine Reduzierung des vereinbarten Tagessatzes.

Alle Beratungstermine finden ausschließlich online per Mail statt.

6. Zu einem Tattootermin darf die Kundin bzw. der Kunde maximal eine Begleitperson mitbringen. Diese Begleitperson muss das 16.Lebensjahr vollendet haben.

Sollte die Kundin bzw. der Kunde eine Begleitperson, die das 16. Lebensjahr nicht vollendet hat, zu dem Tätowiertermin mitbringen, so gilt dies als Terminabsage durch die Kundin bzw. den Kunden aufgrund von Umständen, die die Kundin bzw. der Kunde zu vertreten hat.
Es dürfen keine Haustiere mitgebracht werden.

7. Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover-Up handelt, wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird, Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattooo und der Cover-Up Tätowierung kann eine Haftung nicht übernommen werden, es sei denn, diese beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der jeweiligen Tätowiererin.

8. Soweit es auf zu tätowierenden Hautarealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung oder anderweitiger Tattooentfernung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungenund/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder vernarbter Haut kann ebenfalls nur in den Grenzen der Ziffer 7 dieser Vertragsbedingungen eine Haftung übernommen werden.

9. Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Die Kundin bzw. der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die begehrte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.

10. Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung einer Tätowierung, etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch die Kundin bzw. den Kunden wird keine Haftung übernommen. Die Kundin bzw. der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihr bzw. ihm überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit der jeweiligen Tätowiererin in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – einen Dermatologen aufzusuchen.

11. Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann die Kundin bzw. der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Der Nachstichtermin muss innerhalb von drei Monaten nach Fertigstellung der Tätowierung vereinbart werden. Andernfalls verfällt der Anspruch auf Nachstich, soweit es sich nicht um eine Mängelbeseitigung handelt.

12. Die Kundin bzw. der Kunde gewährt der jeweiligen Tätowiererin ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche diese von der erstellten Arbeit anfertigt.

13. Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung, soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.

Impressum

Anne Schwarte

Telefon: 015225359194
E-Mail: info@hautcoloration.com

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Hautcoloration

Anne Schwarte

Von-Thünen Straße 14

19053 Schwerin

  1. Welche Daten werden verarbeitet und zu welchem Zweck geschieht dies?
    1. Kontaktdaten: Vollständiger Name, Adresse, E-Mail Adresse und Telefonnummer(n) – Diese Daten werden zum Zwecke der Vertragsdurchführung und der Terminvereinbarung sowie dazu benötigt, ggf. eine ordnungsgemäße Rechnung erstellen zu können (Art. 6 Absatz 1(b) EU-DSGVO).
    2. Gesundheitsdaten: Erfasst werden (partiell) bestehende Erkrankungen, Medikamenteneinsatz sowie sonstige besondere gesundheitliche Umstände (z.B. Schwangerschaft, Stillzeit). Diese sind „besondere Daten“ im Sinne des Art. 9 Abs. 1 EU-DSGVO und zum Erstellen einer Einwilligungserklärung erforderlich. Sie dienen sowohl der ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung (Anamnese sowie Kundenaufklärung) als auch dem Schutz lebenswichtiger Interessen unserer Kunden (Art. 6 Absatz 1(b) und 1(d) EU-DSGVO).
    3. Fotografien der gefertigten Tätowierungen/Piercings: Wir werden von den bei uns erstellten Arbeiten Fotografien anfertigen. Dies dient zur Dokumentation unserer Arbeit und dazu, für den Fall von rechtlichen Auseinandersetzungen Beweismittel für die von uns erbrachten Leistungen zur Verfügung zu haben (Art. 6 Absatz 1(f) EU-DSGVO).
    4. Eine Dokumentation der verwendeten Tätowiermittel: Wir werden die bei der Durchführung des Vertrags zum Einsatz gebrachten Mittel schriftlich dokumentieren, um im Falle von gesundheitlichen Komplikationen oder des Nachstechens einer Tätowierung nachvollziehen zu können, welche Mittel von uns verwendet wurden. Dies dient unserem und Deinem Schutz (Art. 6 Absatz 1(d) und 1(f) EU-DSGVO).
    5. Bei einer Cover-up-Tätowierung werden wir das zu überdeckende Tattoo fotografisch festhalten. Dies dient dazu, den Erfolg eines Cover-ups zu dokumentieren und um abschätzen zu können, welche Maßnahmen zur Erzielung des vertraglich vereinbarten Erfolgs erforderlich werden (Art. 6 Absatz 1(b) und 1(f) EU-DSGVO).
  1. Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden von uns für 10 Jahre gespeichert und danach gelöscht, es sei denn, dass wir nach Artikel 6 Abs. 1 Absatz 1(c) EU-DSGVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren Speicherung verpflichtet sind oder Du in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 Absatz 1(a) EU-DSGVO eingewilligt hast.
  1. Eine Weitergabe der erhobenen Daten an Dritte erfolgt nur, wenn und soweit dies zur Durchsetzung unserer rechtlichen Interessen erforderlich werden würde.  Dies gilt vor allem im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder in solchen Fällen, in welchen wir von hoheitlicher Stelle oder zur Erfüllung einer uns gegenüber obliegenden Rechtspflicht einer solchen Stelle (z.B. dem Finanzamt) zu einer Überlassung verpflichtet sind.
  2. Alle Kunden haben das Recht:
    1. eine uns erteilte Einwilligung zur Verarbeitung von Daten jederzeit zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 EU-DSGVO). Hiernach dürfen wir die Verarbeitung der unter der Einwilligung erhobenen oder verwendeten Daten nicht mehr fortsetzen. Die bis dahin erfolgte Verarbeitung bleibt allerdings legitim und ist in aller Regel irreversibel.
    2. Auskunft über die bei uns verarbeiteten Daten zu verlangen (Art. 15 EU-DSGVO),
    3. die Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger bei uns gespeicherter personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 EU-DSGVO),
    4. die Löschung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit eine weitere Speicherung nicht zur Erfüllung von Rechtspflichten gegenüber unseren Kunden oder Dritter, aus Gründen eines öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Art. 17 EU-DSGVO),
    5. unter den Voraussetzungen des Art. 18 EU-DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen,
    6. eine Zusammenstellung der bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten (Art. 20 EU-DSGVO),
    7. sich bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 EU-DSGVO).
  3. Soweit personenbezogene Daten bei uns aufgrund eines berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs.1 Absatz 1(f) verarbeitet werden, haben alle Kunden das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit hierfür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Hierzu genügt eine E-Mail an:

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